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Statuten

Name, Mitgliedschaft, Zweck und Sitz

  1. Die "Leichtathletik-Gemeinschaft Oberbaselbiet BTVS (LGO)" ist ein Verein im Sinne von Artikel 60ff des ZGB.

  2. Die LGO ist Mitglied des Bezirksturnverbandes Sissach (BTVS), des Leichtathletikverbandes beider Basel (LABB) und des Schweizerischen Leichtathletik-Verbandes (SLV).

  3. Die LGO bezweckt die Förderung der Leichtathletik im Verbandgebiet des BTVS durch die Schaffung möglichst idealer Trainings- und Wettkampfbedingungen für die Athletinnen und Athleten der Mitgliedervereine. Mitglied der LGO sind automatisch jene Vereine des BTVS, aus welchen Mitglieder (Jugendliche und/oder Aktive) das Angebot der LGO nutzen (Training und/oder Wettkampf). Sie werden dadurch Stammvereine der LGO.

  4. Sitz der LGO ist der jeweilige Wohnort des Koordinators/der Koordinatorin der LGO. Diese/r hat Einsitz in der Technischen Kommission des BTVS.​                                                                                                                     

  5. Ein Ausschuss aus 3 – 5 Mitgliedern der Stammvereine ist für die Arbeit der LGO verantwortlich. Er ist zuständig für die Trainingsgestaltung und den Wettkampfbetrieb. Er stellt die Verbindung zu den Stammvereinen sicher und liefert diesen zu Handen der Delegiertenversammlung des BTVS nach Ende der Saison einen Rechenschaftsbericht ab. - Die LGO hat keine weiteren Organe.

  6. Athletinnen und Athleten, die das Angebot der LGO nutzen, müssen Mitglied eines Vereines des BTVS sein.

  7. Die Athletinnen und Athleten der Stammvereine lösen Ihre SLV-Lizenz für die LGO und bestreiten die Wettkämpfe unter dem Vereinsnamen der LGO. An nicht lizenzierten Wettkämpfen und an Turnfesten starten die Athletinnen und Athleten unter ihrem Stammverein.

  8. -                                                                                                                                                                                     

  9. Es ist Vereinen des BTVS auch weiterhin möglich, Mitglied des SLV zu sein und die Aktiven unter dem eigenen Verein zu lizenzieren.

  10. Hat ein Stammverein über den Zeitraum eines Kalenderjahres keine Mitglieder, die das Angebot der LGO nutzen, so wird die Mitgliedschaft automatisch sistiert. In der Zeit der sistierten Mitgliedschaft sind keine Beiträge mehr fällig.

  11. Bei Aus- und Uebertritten von Aktiven gelten die Bestimmungen des SLV.

  12. Der Verein wird durch Beschluss der Delegiertenversammlung des BTVS gegründet. Mit der Gründung des Vereins ‚LGO BTVS’ wird die bestehende ‚LG Oberbaselbiet STV’ nach WO des SLV aufgelöst. Das Vermögen der bisherigen LGO-STV geht an den neu gegründeten Verein über. 

  13. Der Verein kann durch Beschluss der Delegiertenversammlung des BTVS aufgelöst werden. Zu diesem Zeitpunkt noch vorhandene Aktiven gehen an den BTVS über. Dieser übernimmt die Vermögenswerte zu treuen Handen bis zur Gründung eines Nachfolgevereins.

Diese Statuten wurden an der Delegiertenversammlung des BTV Sissach vom

4. November 2005 in Läufelfingen genehmigt und der Verein ‚LG Oberbaselbiet BTVS’ auf den 1. Januar 2007 gegründet.

 

Thürnen/Ormalingen, 19. Dezember 2006

 

Der Präsident des BTV Sissach              Der Koordinator der LGO

 

Martin Hasler                                           Hans Aeschimann

Organisation

Gründung/Auflösung

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